In der derzeit für NRW gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung erfährt der Zutritt zum Hallenbad keine Lockerung der Regel: es gilt weiterhin die 3G -Regel! Damit können auch Ungeimpfte schwimmen und baden!
Personen, die Zutritt zum Hallenbad haben möchten, müssen demnach folgendes vorweisen: eine vollständige Coronaschutzimpfung oder eine durchgemachte Corona-Infektion, oder einen negativen offiziellen Coronatest (Schnelltest oder PCR) nicht älter als 24 Stunden.
Die 3G- Regel gilt NICHT für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahre.
Die 3G-Regel gilt für Schwimm- , Bade- und Saunagäste, sowie für Begleitpersonen der Kinder im Schwimmkurs!
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