3G – Regel bis 02. April für alle, die ins Hallenbad wollen

In der derzeit für NRW gültigen Fassung  der Coronaschutzverordnung erfährt der Zutritt zum Hallenbad keine Lockerung der Regel: es gilt weiterhin die 3G -Regel!  Damit können auch Ungeimpfte schwimmen und baden! Personen, […]

In der derzeit für NRW gültigen Fassung  der Coronaschutzverordnung erfährt der Zutritt zum Hallenbad keine Lockerung der Regel: es gilt weiterhin die 3G -Regel!  Damit können auch Ungeimpfte schwimmen und baden!

Personen, die Zutritt zum Hallenbad haben möchten, müssen demnach folgendes vorweisen: eine vollständige Coronaschutzimpfung oder eine durchgemachte Corona-Infektion, oder einen negativen offiziellen Coronatest (Schnelltest oder PCR) nicht älter als 24 Stunden.

Die 3G- Regel gilt NICHT für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahre.

Die 3G-Regel gilt für Schwimm- , Bade- und Saunagäste, sowie für Begleitpersonen der Kinder im Schwimmkurs!

Weitere Informationen über Schutzmaßnahmen und Regeln in unserem Hallenbad finden Sie HIER

Weitere Informationen zur Coronaschutzverordnung in NRW finden Sie HIER.

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