Corona und die 3G-Regel

Ab 20. August gilt wieder, wie zu Beginn der Saison, die 3G-Regel zum Eintritt ins Freibad. Nur Geimpfte, Getestete oder Genesene haben Zutritt.
  • Ab 20. August gilt wieder, wie zu Beginn der Saison, die 3G-Regel zum Eintritt ins Freibad.
  • Nur Geimpfte, Getestete oder Genesene haben Zutritt.
  • Wenn am 23.08.2021 das Hallenbad wieder eröffnet, gilt die gleiche Regelung.
  • Entsprechendes Dokument muss vorgezeigt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen Test- oder Impfnachweis vorzulegen.
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