Nachmittagsbetrieb im Freibad unabhängig von der 12:00 Uhr-Lufttemperatur!

Die Bedingung des Nachmittagsbetriebs im Freibad an eine Mindestlufttemperatur von 18 °C. um 12:00 Uhr wurde nach Eingabe des Fördervereins von der Stadt Voerde ab sofort fallengelassen!

Nachdem der Förderverein Voerder Bäder e.V. die Stadt gebeten hatte, man möge die Kopplung des Nachmittagsbetriebs im Freibad an eine Mindestlufttemperatur von 18 °C. um 12:00 Uhr mit Beginn der Sommersaison 2024 fallenlassen, folgte die Stadt unserem Vorschlag prompt, wie ersichtlich über den LINK der Presseerklärung vom 17.05.2024: https://www.voerde.de/rathaus-verwaltung/pressemitteilungen/pre-opening-im-freibad-voerde-bei-freiem-eintritt-am-freitag


Wir hatten begründet:
1. Die bisherige Regelung (Website: „Das Freibad wird an den Tagen, an denen die Lufttemperatur um 12:00 Uhr morgens keine 18 Grad erreicht hat und aufgrund der Wetterprognosen keine Besserung zu erwarten ist, um 13:00 Uhr geschlossen.“) sorgt wegen unklarer Auslegung, schwieriger Praktikabilität und häufigen Überraschungen im Vertrauen auf Wetterprognosen bei Badegästen regelmäßig für Ärger, Unverständnis und Abwandern in Nachbarbäder. Kein Freibad in der Region bedient sich einer vergleichbaren Regelung.

2. Besonders Besitzer von Saisonkarten können nicht verstehen, warum sie bei bereits bezahltem Eintritt nicht nachmittags bei 18 Grad C. schwimmen dürfen, wohingegen den Morgenschwimmern bei weit tieferen Temperaturen Eintritt gewährt wird. Der Förderverein erhält regelmäßig im Falle von „temperaturbedingten“ Schließungen am Nachmittag meist hitzige, verärgerte Nachfragen. Hier bleibt uns dann nur die unbefriedigende Antwort „nicht zuständig“.
Der Regelfall bei nachmittäglichen Schließungen ist erfahrungsgemäß, dass bei 18 Grad C. um 12:00 Uhr am späten Nachmittag dann doch 20-22 Grad erreicht werden, eine durchaus angenehme Schwimmtemperatur. Besondere Kritik hören wir immer wieder von Feierabendschwimmern, die es zeitlich nicht schaffen, morgens vor Dienstbeginn das Bad zu nutzen!

3. Einer Schließung des Freibades etwa bei Gewitter, Starkregen o.ä. wird an anderer Stelle ausreichend genüge getan. So heißt es in der gemeinsamen Badeordnung für das Freibad und Hallenbad: „In Anpassung an die Wetterlage und die betrieblichen Erfordernisse kann die Bäderleitung die Betriebszeiten für das Freibad beschränken und erweitern.“