NRZ am 31.07., am 01.08. und am 05.08.2022.
Zunächst berichtete die NRZ gleich zwei Mal fast inhaltsgleich, dass mehrere Kinder wenige Tage nach Aufenthalt im Kinderplanschbecken über Durchfall geklagt hätten. Was war passiert? Eine Mutter berichtete in Sozialen Medien darüber und rief andere Betroffene auf, sich zu melden. Das von der Stadt Voerde hinzugezogene Kreisgesundheitsamt konnte nach sorgsamer Prüfung weder bei den einschlägigen Hygieneparametern noch bei den mehr als durch Verordnung geforderten Dokumentationen der Wasserbeschaffenheit seitens des zuständigen Badpersonals Auffälligkeiten finden. Als Konsequenz blieb das Planschbecken ohne Auflagen in Betrieb.
Gleichwohl hat das Kreisgesundheitsamt bei 12 auffälligen Kindern die Untersuchung von Stuhlproben veranlasst.
Diese ergaben, dass bei einem der zwölf Kinder im Stuhlgang eine signifikante Art und Anzahl von Bakterien nachgewiesen wurde. Bei den verbliebenen Kindern war die bakteriologische Untersuchung, soweit durchgeführt, negativ ausgefallen. Hieraus ließ sich folgern, dass es durchaus möglich ist, dass das identifizierte infektiöse Kind seinen Bakterienbefall in das Planschbecken eingetragen haben könnte.
Man kann es auch anders herum formulieren (G. Jacobi): Ein mit infektiösen, krankmachenden Darmkeimen befallenes, krankes Kind gehört auch wegen der latenten Gefahr der Ansteckung anderer Kinder generell nicht in ein Schwimmbad. Zudem kann eine so eingeschleppte Infektion, wie etwa im vorliegenden Fall, durch die Hitzewelle mit stark frequentiertem Planschbecken begünstigt werden.
Der Förderverein Voerder Bäder e.V. hatte mit „Tipps für Eltern mit Kleinkindern im Schwimmbad“ schon frühzeitig während der Presseaufarbeitung zum Thema Stellung bezogen.